Konditionen und Geschäftsbedingungen

Konditionen und Geschäftsbedingungen der Orgazign Berlin Consulting GmbH

Wir streben einen jederzeit fairen und transparenten gegenseitigen Umgang mit unseren Geschäftspartnern an. In diesem Sinne haben wir die folgenden Geschäftsbedingungen entworfen, die wir allen unseren Tätigkeiten zugrunde legen.

 

Leistungsnachweise

Wir unterscheiden zwei Auftragsarten: Festpreisaufträge und Aufträge nach Aufwand. Bei Festpreisaufträgen stellen wir die durch uns zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines ausführlichen Angebots dar. So haben Sie als Kunde bereits vorab Klarheit. Dies tun wir im Bewusstsein, dass im Verlauf eines Projektes Anpassungen an der initialen Planung erforderlich werden können. In diesen Fällen passen wir unser Vorgehen bei Bedarf im Sinne der Projektziele an, immer im Bestreben, diese Ziele bestmöglich zu erreichen.

 

Bei Aufträgen, die wir nach Aufwand abrechnen, erhalten unsere Kunden eine genaue Aufstellung über die durch uns erbrachten Leistungen, inklusive der Angabe, wann und mit welchem Zeitaufwand welche Aufgaben erbracht wurden.

 

Zahlungskonditionen

Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, stellen wir bei Festpreisaufträgen 40% des Honorarvolumens mit Aufnahme der Arbeit am Projekt in Rechnung, den Restbetrag nach Abschluss der durch uns lt. Angebot zu erbringenden Leistungen.

 

Bei Aufträgen nach Aufwand stellen wir nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung.

 

Unsere Rechnungen sind vierzehn Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

Laufzeit und Kündigung

Bei Aufträgen nach Aufwand wird die voraussichtliche Laufzeit des Projektes im Angebot angegeben. Wir sind uns darüber bewusst, dass entsprechende Planungen in bestimmten Situationen aus guten Gründen durch den Auftraggeber angepasst werden müssen. Daher beträgt die Frist für eine vorzeitige Beendigung eines Auftrags nach Aufwand lediglich sechs Wochen. Diese Frist ist aus unserer Sicht fair, da in der Regel ein deutlich längerer Zeitraum erforderlich ist, um einen Berater in einem neuen Projekt zu platzieren. Weiterhin ist unsere Erfahrung, dass in diesem Zeitraum eine sinnvolle weitere Tätigkeit durch unsere Berater gewährleistet ist.

 

Im Zeitraum von der Mitteilung der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist stellen wir die Tätigkeiten unserer Berater weiterhin in Rechnung. Der Umfang dieser Tätigkeiten beträgt mindestens dem der durchschnittlichen Tätigkeiten der dem Zeitraum der Kündigung vorangegangenen sechs Wochen.

 

Reisekosten

Sofern auf Basis unseres Angebots keine Reisekostenpauschale vereinbart wurde, berechnen wir die angefallenen Reisekosten wie folgt weiter:

  • Verpflegungsmehraufwände entsprechend der jeweils gültigen steuerlichen Regelungen
  • Fahrten mit dem Pkw: 50 Cent je Kilometer
  • Sonstige Kosten für Transport und Unterkunft: brutto nach Aufwand

Bei der Planung und Buchung von Reisen achten wir auf kostengünstige Lösungen. Bahnfahrten erfolgen in der ersten Klasse, wobei wir unsere Berater mit der BahnCard 50 ausstatten und Sie von den entsprechenden Rabatten profitieren. Somit liegen unsere Bahnkosten unter den regulären Preisen für die zweite Klasse. Flüge erfolgen in der zum Zeitpunkt der Buchung jeweils günstigsten verfügbaren Buchungsklasse, auch wenn diese keine kostenlose Stornierung und Umbuchung erlaubt (zur Vermeidung unnötiger Reisekosten bitten wir daher um die Einhaltung vereinbarter Termine). Hotelbuchungen erfolgen maximal in der Vier-Sterne-Kategorie, gern nutzen wir Ihre mit lokalen Hotels ausgehandelten Konditionen.

 

Unseren Rechnungen können Sie die jeweils je Kostenart angefallenen Kosten entnehmen. Für eine detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen und/oder die Übermittlung von Belegkopien fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro je Reise an.

 

Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

 

Schutz der Geschäftsmodelle

Die Orgazign Berlin Consulting GmbH ist der Optimierung des Geschäftsmodells seiner Auftraggeber verpflichtet. Uns ist bewusst, dass die Mitarbeiter ein unverzichtbares Element für ein funktionierendes Geschäftsmodell sind. Daher wird die Orgazign Berlin Consulting GmbH während der aktiven Kundenbeziehung, also während laufender Beratungsprojekte bis drei Monate nach Beendigung des letzten Beratungsprojekts, keine Mitarbeiter des Auftraggebers abwerben und beschäftigen.

 

Ebenso wird der Auftraggeber während laufender Beratungsprojekte bis drei Monate nach Beendigung des letzten Beratungsprojekts keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abwerben und beschäftigen.

 

Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gegenseitige Abwerbeverbot zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von achtzehn Bruttomonatsgehältern des betreffenden Mitarbeiters, wobei das durchschnittliche fixe Bruttomonatsgehalt der letzten zwölf Monate maßgeblich ist.

 

Referenz

Mit der Auftragsvergabe stimmt der Auftraggeber zu, dass die Orgazign Berlin Consulting GmbH ihn mit Abbildung des Unternehmenslogos als Referenz benennen darf. Dies erfolgt selbstverständlich ohne Angabe des Gegenstands und der Zeiträume unserer Zusammenarbeit.

 

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in Berlin Consulting und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Ihr Team Berlin Consulting


Hier können Sie unsere AGB als PDF downloaden.